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  • 22. November 2008, Neue Zürcher Zeitung

    Vorläufig keine Suizidbeihilfe in Wetzikon

    Vorläufig keine Suizidbeihilfe in Wetzikon

    Beschwerde von Dignitas abgewiesen

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    vö. Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf vorläufig in ihrer Liegenschaft in Wetzikon keine Suizidbeihilfe leisten. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs von Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli gegen das vorsorgliche Nutzungsverbot für Freitodbegleitungen abgewiesen, wie der Gemeinderat Wetzikon mitteilte. Das Gericht stützt damit frühere Entscheide der kommunalen Behörden und der kantonalen Baurekurskommission. Die Wetziker Baukommission hatte im September von Dignitas ein ordentliches Baubewilligungsverfahren verlangt und ein vorsorgliches Nutzungsverbot verfügt. Gegen beide Auflagen legte Minelli Rekurs ein. Der Entscheid zum Baubewilligungsverfahren ist noch bei der Rekurskommission hängig, den Entscheid zum vorsorglichen Nutzungsverbot zog Minelli ans Verwaltungsgericht weiter. Noch bis Juni 2009 kann Dignitas ihre im Industriegebiet von Schwerzenbach gemieteten Räume für Freitodbegleitungen nutzen.

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