Donnerstag, 08. Januar 2009, 07:48:37 Uhr, NZZ Online
brh. Aus der ganzen Schweiz treffen beim Basler Kantonstierarzt Markus Spichtig immer wieder Anrufe und Anfragen ein, die das baselstädtische Hundegesetz betreffen. Neu ist die Regelung zwar nicht, sie ist 2001 in Kraft getreten als eines der ersten, modernen Hundegesetze in der Schweiz und wurde dann sukzessive den sich stetig ändernden Anforderungen angepasst; die jüngsten Bereinigungen datieren von Ende 2006. Das anhaltende Interesse am Basler Umgang mit Hunden ist aber mit der gelungenen Gesetzesvorlage zu begründen, die sich in der Praxis bewährt: «Unser System funktioniert», sagt Spichtig.
Die Stadt im Dreiländereck hat die Hundethematik deshalb früher als andere neu geregelt, weil sie von Vorfällen in Deutschland aufgeschreckt worden war. Nach dem Zwischenfall im zürcherischen Oberglatt von Ende 2005 (eine ausgerissene Pitbull-Meute tötete einen Kindergärtler) passte man in Basel das Gesetz von 2001 nochmals an. Die heute geltende Fassung ist der Zürcher Regelung sehr ähnlich, über die am 30. November abgestimmt wird. Wie es die Variante der Parlamentsmehrheit vorsieht, verzichtet auch Basel auf ein Verbot gewisser Hunderassen. Dies wird vom Kantonstierarzt nach wie vor unterstützt: Ein Verbot vermittle eine falsche Sicherheit, denn jeder Hund könne instrumentalisiert werden, unabhängig von seiner Rasse. Grundsätzlich ist das Basler Hundegesetz ein bisschen strenger als die Zürcher Vorlage. Wer mehr als einen Hund halten will, braucht eine Bewilligung, ebenso wie jene Bewohner Basels, die sich einen «potenziell gefährlichen» Hund anschaffen wollen. Hier kennt die Stadt am Rheinknie kein abgestuftes Verfahren, wie es im Zürcher Gesetzesentwurf steht. Zur Erinnerung: Wird die Novelle nächste Woche angenommen, so müssen Zürcher Halter von «grossen, massigen» Hunden einen Kurs absolvieren und Halter von sogenannten Kampfhunden um eine Bewilligung ersuchen. Welche Hunde zu welcher Kategorie gehören, legt der Regierungsrat in zwei Rassenlisten fest.
In Basel wird für «potenziell gefährliche» Hunde zudem ein Herkunftsnachweis verlangt. Der Hund muss aus einer Zucht oder Haltung stammen, die den kynologischen Anforderungen und der Tierschutzgesetzgebung genügen. Diese Voraussetzungen waren beim Pitbull-Vorfall in Oberglatt eindeutig nicht gegeben, und Markus Spichtig verweist hier auch auf die Problematik eines Rudels, das sich ganz anders verhält als ein einzelner Hund: «Deshalb unsere Vorschrift für jene, die mehr als einen Hund halten wollen. Mit der Zuchtregelung stellen wir sicher, dass gut sozialisierte Tiere nach Basel kommen.»
Die Umsetzung des Gesetzes funktioniere sehr gut, sagt der Kantonstierarzt, der in erster Linie für den Vollzug zuständig ist, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei. Die Anzahl der Kampfhunde sei um gegen vierzig Prozent zurückgegangen. Nicht bewilligte Hunde würden von der Polizei dank den Hunde-Chip-Lesegeräten und dank Hinweisen rasch erkannt. Es falle auf, so Spichtig, dass vor allem Personen im kriminellen Dunstkreis gerne gefährliche Hunde hielten. Diese Klientel habe, als das neue Gesetz in Kraft trat, trickreich versucht, die Regelungen zu umgehen, was Anpassungen zur Folge gehabt habe. So brauchen die Halter von gefährlichen Hunden einen tadellosen Leumund und Strafregisterauszug – gemäss Zürcher Vorlage dürfen sie sich nur nicht eines Gewalt- oder schweren Drogendelikts schuldig gemacht haben. Wie in Zürich vorgesehen, legen auch die Basler Behörden grossen Wert auf präventive Massnahmen: Hundespezialisten besuchen regelmässig sämtliche Kindergärten. Dies sei zwar gesetzlich nicht geregelt, sagt Spichtig, werde aber seit Anfang dieses Jahres so praktiziert. Einen cleveren Mittelweg hat der Basler Gesetzgeber für das von manchen Kreisen geforderte Kampfhundeverbot gefunden: Der Regierungsrat erhält auf Gesetzesstufe die Ermächtigung, ein solches Verbot noch zu regeln – was er bisher nicht tat. Und nicht zuletzt entschieden sich die Basler auch für eine strengere Lösung, was die obligatorische Haftpflichtversicherung betrifft. Basler Hundehalter müssen über eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken verfügen, in Zürich wird eine Million Franken verlangt.
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