[Alt + 1] zur Startseite [Alt + 2] zum Seitenanfang [Alt + 3] zur allgemeinen Navigation [Alt + 4] zur Hauptnavigation [Alt + 5] zum Inhalt [Alt + 6] zu Tipps, Hinweise und Kurzinfos [Alt + 7] zur Suche [Alt + 8] zum Login von MyNZZ [Alt + 9] zur Fusszeile
.
  • 29. August 2008, 11:20, NZZ Online

    Ein scharfes Auge auf die Umsetzung

    Ein scharfes Auge auf die Umsetzung

    Schweizer Tierschutz äussert sich zur Tierschutzverordnung

    Vieschau in Cazis Nicht allen Kühen geht es in der Schweiz gleich gut. (Bild: NZZ / Adrian Bär)
    Toolbox
    Druckansicht
    Mastrinder, Mastschweine und Milchkühe profitieren kaum von der neuen Tierschutzverordnung. Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Tierschutz (STS), der in der neuen Regelung wegweisende Fortschritte vermisst.

    (sda) Die neue Tierschutzverordnung, die am Montag in Kraft tritt, enttäuscht den Schweizer Tierschutz (STS). Sie bringe zwar viele Detailverbesserungen, wegweisende Fortschritte seien aber ausgeblieben. Verlierer seien insbesondere Mastrinder, Mastschweine und Milchkühe. Mastrinder und Mastschweine müssten auch weiterhin in kahlen, engen Buchten ohne Einstreu und ohne Auslauf ins Freie leben, sagte STS-Geschäftsführer Hansuli Huber am Freitag gemäss Redetext vor den Medien in Bern.

    Anzeige
    .
    .

    Und auch für rund 150'000 der 600'000 Milchkühe bringe die Revision nichts. «Wer als Kuh nämlich das Pech hat, im Stall eines Weide-Minimalisten stehen zu müssen - das betrifft jede vierte Kuh - wird auch inskünftig ein tristes Leben führen.» Denn auch künftig dürfen Kühe an 240 Tagen im Jahr angebunden im Stall gehalten werden.

    Lange Übergangsfristen

    Wo strengere Haltungsbedingungen vorgesehen seien, würde sie durch lange Übergangsfristen wieder relativiert. «Die Schweiz hat ihren Pioniergeist seit Inkraftsetzung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahre 1981 mittlerweile eingebüsst», fuhr Huber weiter. Sie sei längst nicht mehr in allen Bereichen vorbildlich.

    Österreich ist strenger

    So kenne Österreich etwa im Heimtierbereich teilweise strengere Tierschutzregeln. Wildtiere seien im Nachbarland im Zirkus beispielsweise verboten, während hierzulande eine Liste ungeeigneter Tiere fehle. Zu kurz kommen in der Schweiz laut STS auch die Zootiere. Für ein Nashorn gelte auch weiterhin ein Winterquartier von 25 Quadratmeter als Mindestmass für die Haltung. «Wie soll ein drei Tonnen schweres Nashorn in einem Raum leben, der nicht grösser ist als ein Wohnzimmer?», fragte STS-Wildtierexperte Peter Schlup.

    Es gibt auch Fortschritte

    Trotz aller Kritik: «Die neue Tierschutzverordnung ist strenger als die bisherige», räumte Huber ein. Den allermeisten Nutztieren bringe sie «wenigstens etwas Erleichterung». Zu den «Glückspilzen» zählt der STS Schafe, Ziegen und Pferde, für die es bis jetzt keine konkreten und verbindlichen Schutzvorschriften gab. 

    Auch die «weltweit einzigartige Beschränkung» der Transportzeiten von Nutztieren auf maximal sechs Stunden, Vorschriften zur korrekten Haltung von Hunden und Katzen oder das Verbot der meisten tierquälerischen Eingriffe an Nutztieren wie das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln verbucht Huber als Erfolg.

    Genaue Beobachtung

    Der STS werde die Umsetzung der neuen Vorschriften genau beobachten, kündigte der STS-Geschäftsführer an. Ausserdem strebt der Verband eine Änderung der Agrarpolitik an und will die 2,5 Milliarden Franken, die jährlich als Direktzahlungen in die Landwirtschaft fliessen, zur Förderung einer anständigen, artgerechten Haltung der Nutztiere eingesetzt wissen. Auch Tiertransporten und Schlachthöfen will der STS künftig mehr Aufmerksamkeit widmen und ein Kompetenzzentrum gründen, das die Entwicklungen in der Branche verfolgt.

    . Lesen Sie mehr zum Thema Hundehalter : Künftig ein Kurs
    Link: http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/hundehalter_muessen_in_zukunft_einen_kurs_absolvieren_1.717800.html

    .
    Leserkommentare ein- und ausblenden Leser-Kommentare: 2 Beiträge
    .
    Um selbst einen Leser-Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich hier anmelden. Bitte beachten Sie die für Leser-Kommentare geltenden Richtlinien und Copyright-Bestimmungen.