Donnerstag, 08. Januar 2009, 08:35:50 Uhr, NZZ Online
Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit eröffnet
(ap) Gut zwei Monate vor dem Entscheid über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sind Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vor die Medien getreten. Sie wurden unterstützt von dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, dem Walliser Staatsrat Jean-Michel Cina. Mit dieser Vorlage werde bereits zum dritten Mal über die Personenfreizügigkeit abgestimmt, sagte Widmer-Schlumpf.
Sechs Jahre Erfahrung zeigten heute, dass Befürchtungen, es könnte zu Massenimmigration, verbreitetem Lohndumping, zunehmendem Sozialmissbrauch und steigender Kriminalität kommen, unbegründet seien. Gleichzeitig erinnerte die Justizministerin daran, dass die Schweiz - und nicht die EU - den bilateralen Weg gewollt habe.
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey bezeichnete die Abstimmung als Grundsatzentscheid über den bilateralen Weg. Gerade in Zeiten unsicherer Wirtschaftsaussichten seien diese stabilen Rahmenbedingungen besonders wichtig. Sie warnte eindringlich vor Spekulationen über mögliche Szenarien im Fall einer Ablehnung. Die Konsequenzen seien im Abkommen klar festgelegt.
Mit einem Nein sei es die Schweiz, die dieses Abkommen kündige. Die übrigen Abkommen der Bilateralen I würden dann ebenfalls und automatisch dahinfallen. «Es gibt keinen Plan B im Falle einer Ablehnung», sagte Calmy-Rey. Widmer-Schlumpf räumte allerdings ein, dass man im Falle eines Nein versuchen müsste, neue Verhandlungen mit der EU, respektive mit einzelnen EU-Staaten aufzunehmen.
Auch Wirtschaftsministerin Leuthard warnte dezidiert vor einem Nein. Die Weiterführung dieses Abkommens sei kein Wagnis mehr, sondern ein Schritt ins Gewisse. Zudem sei mit Übergangsfristen, Schutzklauseln und flankierenden Massnahmen ein Sicherheitsnetz aufgebaut worden. Weiter verwies Leuthard auf die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die Schweizer Wirtschaft. Seit 2004 seien über 250'000 neue Stellen geschaffen worden, was ohne die Öffnung der Märkte nicht möglich gewesen wäre.
Auch Cina bekräftigte aus Sicht der Kantone die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sei die logische Konsequenz des bilateralen Wegs, der eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz und die Kantone sei.
Die Schweiz muss bis Ende Mai 2009 der EU mitteilen, ob sie das Abkommen zur Personenfreizügigkeit unbefristet weiterführen will. Für die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wären während maximal sieben Jahren, also bis 2016, Zuwanderungsbeschränkungen wie Kontingente möglich. Anschliessend erlaubte eine besondere Schutzklausel, während weiterer drei Jahre Kontingente wieder einzuführen, wenn die Zuwanderung unerwünscht hoch ist.
Über die beiden Personenfreizügigkeitsvorlagen wird in einem Paket abgestimmt. Die Junge SVP hat zusammen mit anderen Organisationen das Referendum zustande gebracht. Ihre Mutterpartei, die das Referendum nicht unterstützte, hat am vergangenen Samstag die Nein-Parole zur Vorlage beschlossen.
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Personenfreizügigkeit
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