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  • 2. Dezember 2008, 16:49, NZZ Online

    Drei Bundesrätinnen für ein Ja

    Drei Bundesrätinnen für ein Ja

    Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit eröffnet

    Aussenministerin Micheline Calmy-Rey, Wirtschaftsministerin Doris Leuthard und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf Wirtschaftsministerin Doris Leuthard und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Dienstag an der Medienkonferenz zur Personenfreizügigkeit (Bild: Reuters)
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    Zwei Tage nach der letzten eidgenössischen Abstimmung hat der Bundesrat die neue Kampagne für die Personenfreizügigkeit lanciert. Drei Bundesrätinnen warben am Dienstag für ein Ja am 8. Februar 2009. Es handle sich um einen Grundsatzentscheid über den bilateralen Weg.

    (ap) Gut zwei Monate vor dem Entscheid über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sind Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vor die Medien getreten. Sie wurden unterstützt von dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, dem Walliser Staatsrat Jean-Michel Cina. Mit dieser Vorlage werde bereits zum dritten Mal über die Personenfreizügigkeit abgestimmt, sagte Widmer-Schlumpf.

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    Sechs Jahre Erfahrung zeigten heute, dass Befürchtungen, es könnte zu Massenimmigration, verbreitetem Lohndumping, zunehmendem Sozialmissbrauch und steigender Kriminalität kommen, unbegründet seien. Gleichzeitig erinnerte die Justizministerin daran, dass die Schweiz - und nicht die EU - den bilateralen Weg gewollt habe.

    Es geht um einen Grundsatzentscheid

    Aussenministerin Micheline Calmy-Rey bezeichnete die Abstimmung als Grundsatzentscheid über den bilateralen Weg. Gerade in Zeiten unsicherer Wirtschaftsaussichten seien diese stabilen Rahmenbedingungen besonders wichtig. Sie warnte eindringlich vor Spekulationen über mögliche Szenarien im Fall einer Ablehnung. Die Konsequenzen seien im Abkommen klar festgelegt.

    Mit einem Nein sei es die Schweiz, die dieses Abkommen kündige. Die übrigen Abkommen der Bilateralen I würden dann ebenfalls und automatisch dahinfallen. «Es gibt keinen Plan B im Falle einer Ablehnung», sagte Calmy-Rey. Widmer-Schlumpf räumte allerdings ein, dass man im Falle eines Nein versuchen müsste, neue Verhandlungen mit der EU, respektive mit einzelnen EU-Staaten aufzunehmen.

    Ein Schritt ins Gewisse

    Auch Wirtschaftsministerin Leuthard warnte dezidiert vor einem Nein. Die Weiterführung dieses Abkommens sei kein Wagnis mehr, sondern ein Schritt ins Gewisse. Zudem sei mit Übergangsfristen, Schutzklauseln und flankierenden Massnahmen ein Sicherheitsnetz aufgebaut worden. Weiter verwies Leuthard auf die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die Schweizer Wirtschaft. Seit 2004 seien über 250'000 neue Stellen geschaffen worden, was ohne die Öffnung der Märkte nicht möglich gewesen wäre.

    Auch Cina bekräftigte aus Sicht der Kantone die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sei die logische Konsequenz des bilateralen Wegs, der eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz und die Kantone sei.

    Die Schweiz muss bis Ende Mai 2009 der EU mitteilen, ob sie das Abkommen zur Personenfreizügigkeit unbefristet weiterführen will. Für die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wären während maximal sieben Jahren, also bis 2016, Zuwanderungsbeschränkungen wie Kontingente möglich. Anschliessend erlaubte eine besondere Schutzklausel, während weiterer drei Jahre Kontingente wieder einzuführen, wenn die Zuwanderung unerwünscht hoch ist.

    Abstimmung im Paket

    Über die beiden Personenfreizügigkeitsvorlagen wird in einem Paket abgestimmt. Die Junge SVP hat zusammen mit anderen Organisationen das Referendum zustande gebracht. Ihre Mutterpartei, die das Referendum nicht unterstützte, hat am vergangenen Samstag die Nein-Parole zur Vorlage beschlossen.

    . Lesen Sie mehr zum Thema Dossier: Personenfreizügigkeit
    Link: http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/abstimmung_zur_personenfreizuegigkeit_2.45853

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