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  • 9. Juli 2008, 11:13, NZZ Online

    Stadt Bern gegen unbefristete Bewilligung für Mühleberg

    Stadt Bern gegen unbefristete Bewilligung für Mühleberg

    Gemeinderat macht Sicherheitsbedenken bei KKW geltend

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    Die Stadt Bern will nicht, dass das Kernkraftwerk Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält. Der Gemeinderat hat deshalb gegen das entsprechende Gesuch Einsprache erhoben und weist in diesem Zusammenhang auf Sicherheitsbedenken hin.

    (ap/sda) Die Regierung der Stadt Bern will keine unbefristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg. Sie hat gegen das entsprechende Gesuch der BKW FMB Energie AG Einsprache erhoben, wie der Gemeinderat am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung beruft sich der Gemeinderat auf die Gemeindeordnung, welche die Stadt verpflichte, sich dafür einzusetzen, dass umweltgefährdende Energieträger wie die Atomenergie durch andere Energieformen ersetzt werden.

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    Die Stadt Bern ist laut der Mitteilung im Rahmen des Auflageverfahrens einspracheberechtigt, weil sie aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum Atomkraftwerk Mühleberg (KKM) in besonderem Masse von einer Betriebsverlängerung betroffen wäre. Ein Unglück würde die Bevölkerung Berns unmittelbar gefährden.

    Vor 18 Jahren Risse entdeckt

    Das mit 36 Jahren zweitälteste Kernkraftwerk der Schweiz habe wegen gravierender betrieblicher Vorkommnisse, konstruktiver Mängel und technischer Schäden bis anhin nie eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten, schreibt der Gemeinderat. Die 1990 festgestellten tiefen Risse im Kernmantel seien weder behoben, noch sei ihre Ursache geklärt. Auch die Sicherheit bei Flugzeugabstürzen und Erdbeben sei mangelhaft. Für beide Fälle gebe es keine Nachweise, dass die Reaktorsicherheit gewährleistet sei.

    UVEK entscheidet Anfang nächsten Jahres

    Das Gesuch der BKW um eine Aufhebung der Befristung ist noch bis zum 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt. Das KKW Mühleberg ist das einzige Schweizer Atomkraftwerk mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese gilt bis 2012. Einem ersten Gesuch der BKW um die Aufhebung der Befristung hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 2006 eine Abfuhr erteilt. Die BKW sieht darin eine Ungleichbehandlung. Das UVEK wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahrs über das Gesuch und Einsprachen entscheiden.

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