Dienstag, 02. Dezember 2008, 21:59:38 Uhr, NZZ Online
Beginn des Prozesses zum Lawinenunglück vom März 2006 in Meiringen
(sda) Vor einem Strafeinzelrichter stehen drei Lehrer im Alter von 52 bis 59 Jahren. Einer von ihnen führte laut der Überweisungsverfügung am 14. März 2006 eine Gruppe von sechs Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 18 Jahren in einen Hang abseits der Pisten im Skigebiet Hasliberg (Kanton Bern), obwohl die Lawinengefahr erheblich war.
Nach dem Einstieg in den 30 bis 40 Grad steilen Nordhang löste sich eine Lawine, welche den Lehrer und zwei Schülerinnen mit sich riss. Eine Schülerin wurde rasch praktisch unverletzt geborgen, der Lehrer und die andere Schülerin in kritischem Zustand erst nach fast vier Stunden. Die Schülerin starb noch am gleichen Tag im Spital.
Dem Lehrer wird nun Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Dies nicht nur wegen der erheblichen Lawinengefahr, sondern auch weil ein Sicherheitskonzept der Privatschule Skifahren ausserhalb der Pisten bei solchen Umständen verbietet.
Auch trug niemand ein Lawinenverschütteten-Suchgerät bei sich. Die anderen zwei Lehrer sollen die Sorgfaltspflicht verletzt haben, weil sie trotz der erheblichen Lawinengefahr die Bildung einer so genannten «Off-Piste-Gruppe» zuliessen.
Das Urteil soll am Nachmittag eröffnet werden. Im Verlauf des Tages werden fünf Zeugen und Sachverständige befragt. Bereits wurden ein Bergführer und ein Ski- und Snowboardlehrer angehört. Sie sagten aus, bei diesen Verhältnissen hätten sie den fraglichen Hang, den sie kennen, nicht oder «eher weniger» befahren.
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