Donnerstag, 08. Januar 2009, 09:24:20 Uhr, NZZ Online
Revidiertes Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten
G. M. Vaduz, 6. April
Der EWR-Beitritt 1995 hat dem Fürstentum Liechtenstein den Aufbau eines attraktiven Fondsplatzes ermöglicht. Der Grundstein hierfür wurde mit dem Investment-Gesetz von 1996 gelegt. Im vergangenen Jahr nahm die Regierung zudem die Umsetzung der EU-Fondsrichtlinie in nationales Recht zum Anlass, mit der Revision des Fondsgesetzes die Attraktivität Liechtensteins nochmals zu erhöhen. Das Fürstentum verfüge nun über eines der modernsten Fondsgesetze in Europa, war am Donnerstag an einer Veranstaltung an der Hochschule Liechtenstein zu vernehmen. Es gelte nun, die Chancen und das Innovationspotenzial des am 1. September 2005 in Kraft getretenen «Gesetzes über Investmentunternehmen» auszuloten. Regierungschef Otmar Hasler wies auf die Möglichkeiten hin, traditionelle Standardprodukte aufzulegen und über den «Europapass» im EU-Raum zu vermarkten. Gleichzeitig könnten Nischenprodukte lanciert werden.
Über mangelndes Interesse kann sich der Fondsplatz Liechtenstein schon bis jetzt nicht beklagen: Zurzeit sind 167 liechtensteinische Investitionsunternehmen und 241 ausländische Fonds zugelassen, wovon 122 aus der Schweiz stammen. Nach den bescheidenen Anfängen 1996 ist das Fondsvolumen inzwischen auf 21 Mrd. Fr. gestiegen, wobei die Zuwachsraten der vergangenen drei Jahre mit durchschnittlich rund 30% beachtliche Grössenordnungen erreichten.
Die Schaffung einer neuen Fondskategorie für «qualifizierte» Anleger wurde an der Tagung als besonders innovative Neuerung gepriesen. Sie könnte vor allem für sogenannte Private Label Funds von ausländischen Fondsmanagern interessant sein. Individuelle Fondslösungen sind damit kein Privileg institutioneller Anleger mehr, sondern können auch von speziellen privaten Investoren genutzt werden. Zur Erhöhung der Attraktivität des Fondsplatzes trägt nach Meinung der Experten auch die Neuerung bei, dass Liechtenstein als bisher einziges Land in Europa rechtlich durchsetzbare Fristen für die Bewilligung von Fonds eingeführt hat. Sie liegen je nach Produkt zwischen zwei und vier Monaten.
Nach der Implementierung europäischer Standards in das Fondsgesetz sollen in einem zweiten Schritt die steuerlichen Nachteile des Fondsplatzes Liechtenstein ausgemerzt werden. Damit Liechtenstein im internationalen Standortwettbewerb mithalten kann, plant die Regierung die Aufhebung der Kapitalsteuer auf das von den Investmentunternehmen verwaltete Vermögen. Investmentunternehmen waren bisher den andern Unternehmen gleichgestellt und unterlagen der Kapitalsteuer von 1 Promille des einbezahlten Kapitals. Wenn das Vermögen samt Reserven die Marke von 2 Mio. überschritt, reduzierte sich die Kapitalsteuer auf 0,4 Promille.
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