Donnerstag, 21. August 2008, 21:44:07 Uhr, NZZ Online
Ht. Brüssel, 8. Juli
Die EU-Mitgliedstaaten sollen künftig bei der Gestaltung nationaler Maut-Systeme für den Schwerverkehr auch die externen Kosten in Form von Luftverschmutzung, Lärm und Staus einbeziehen können. Dies ist der Kern eines Vorschlags zur Änderung der bestehenden Eurovignetten-Richtlinie, den die EU-Kommission am Dienstag vorgelegt hat. Wie bisher bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie ein solches Maut-System anwenden oder einführen. Haben sie jedoch eines, müssen sie sich an die EU-Vorgaben halten. Bereits die heutige Richtlinie erlaubt zwar gewisse – wenig genutzte – Differenzierungen der Gebühren je nach Emissionsstandards der Lastwagen oder Verkehrsaufkommen, doch dürfen die Einnahmen das für die Eintreibung der Infrastrukturkosten nötige Mass insgesamt nicht überschreiten. Nur in Bergregionen ist ein Aufschlag von bis zu 25% zur Kofinanzierung alternativer Verkehrsinfrastruktur (Eisenbahn) möglich, was Österreich auf der Brennerstrecke nutzt.
Künftig sollen die EU-Staaten das Verursacherprinzip auch auf die erwähnten drei Kategorien von externen Kosten anwenden können: Hierfür soll nicht der Steuerzahler aufkommen, sondern der Strassenbenützer. Damit hätten die Mitgliedstaaten drei Optionen: Sie könnten Gebühren zur Finanzierung der Infrastrukturkosten oder auf Basis der drei externen Kostenfaktoren oder für beides erheben. Damit die Maut transparent, verhältnismässig und mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, schlägt die Kommission Berechnungsmethoden vor, die im Detail recht kompliziert sind. So sind zum Beispiel bei der Berücksichtigung der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung auch Zuschläge in Berggebieten möglich, was Österreich entgegenkommt. Wird allerdings auf einer Bergstrecke bereits der 25%ige Aufschlag auf die Infrastruktur-Maut erhoben, dürfen die beiden Zusätze nicht addiert werden.
Grüne EU-Abgeordnete kritisierten, Österreich werde auch nach den neuen Vorgaben weit unter der Schweizer Schwerverkehrsabgabe bleiben und damit weiter Umwegverkehr haben. Die Kommission geht davon aus, dass bei der Implementation ihrer Vorschläge durch einen Mitgliedstaat durchschnittliche Zusatzkosten von 4 bis 5 Eurocents pro Kilometer für einen Lastwagen der Euro-IV-Klasse entstehen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen die EU-Staaten zweckgebunden für Projekte verwenden, mit denen die negativen Wirkungen des Verkehrs gemildert werden.
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