Donnerstag, 21. August 2008, 22:21:53 Uhr, NZZ Online
Regelung für grenzüberschreitenden Netzzugang und Sicherheitsstandards
(ap) Mit dem gemeinsamen Abkommen sollen der Netzzugang für den grenzüberschreitenden Stromverkehr geregelt und die Sicherheitsstandards für die Netze harmonisiert werden. Weiter geht es um den grenzüberschreitenden Marktzugang und den Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien. Zentrale Elemente für die Schweiz sind die Bestimmungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes, wie es hiess. So werde auch über die Transitkostenentschädigung verhandelt und darüber, wie bei Engpässen verfahren wird.
Nach einer ersten Verhandlungsrunde in Brüssel im vergangenen November zur Klärung der Interessen und mehreren Treffen auf Expertenebene haben sich die Delegationen nun in der zweiten Runde auf die weiter zu verhandelnden Punkte verständigt und zwei Expertengruppen zur vertieften Bearbeitung eingesetzt.
Diskutiert wurde laut Mitteilung zudem über den aktuellen Stand des 3. Liberalisierungspakets für den europäischen Energiemarkt, mit dem die EU-Kommission weitere Impulse für einen Energiebinnenmarkt mit freiem Wettbewerb und einer effizienten Regulierung geben will. Die Schweiz werde diese Entwicklung aufmerksam verfolgen, hiess es.
Die Gespräche seien in einer offenen Atmosphäre geführt worden, schreibt das BFE. Beide Delegationen hätten ihren Willen bekräftigt, die Verhandlungen konstruktiv voranzutreiben. Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung von BFE-Direktor Walter Steinmann. Die Verhandlungen werden Anfang Dezember in Brüssel fortgesetzt.
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