Donnerstag, 04. Dezember 2008, 08:13:24 Uhr, NZZ Online
Alt Bundesrat reicht Klagen gegen Politiker und Staatsanwälte ein
ubl. Alt Bundesrat Christoph Blocher und Nationalrat Christoph Mörgeli gehen gerichtlich gegen Politiker und Staatsanwälte vor. Ihre am Freitag eingereichten Klagen stehen im Zusammenhang mit dem Komplottvorwürfen, welche von der GPK vor einem Jahr an die Öffentlichkeit getragen wurden.
Konkret wurde beim eidgenössischen Finanzdepartement eine Haftungsklage gegen folgende Personen eingereicht: Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, alt Nationalrat Jean-Paul Glasson, Stv. Bundesanwalt Claude Nicati, Staatsanwalt Michel-André Fels, Staatsanwalt Alberot Fabbri, Nationalrat André Daguet sowie Nationalrat Hugo Fasel. Die Klage wird mit «ehrverletzenden Unwahrheiten» gegen Blocher, die in der Öffentlichkeit verbreitet wurden, begründet.
Im Rahmen der bei Finanzminister Merz deponierten Haftungsklage gegen den Bund fordert Blocher eine Genugtuung von 10'000 Franken, die er dem Liberalen Institut in Zürich überweisen will.
Blocher behält sich vor, gegen die erwähnten Personen noch zusätzlich eine Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung einzureichen.
Blocher begründete sein Vorgehen unter anderem damit, dass Meier-Schatz und Glasson an einer Sitzung vom 8. August mit Vertretern der Bundesanwaltschaft das Komplott gegen ihn vorbereitet und zeitlich koordiniert hätten. Blocher sagte, er sei gespannt auf die Verfahren zur Aufhebung der Immunität, die durch seine Klagen nötig würden.
Vor einer Strafverfolgung von Meier-Schatz müsste die Bundesversammlung die parlamentarische Immunität der Abgeordneten aufheben. Auch bei Glasson ist die Frage der Immunität zu prüfen. Im Falle der BA-Mitarbeiter wäre eine Ermächtigung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) erforderlich.
Zudem hat Blocher am Freitag anlässlich einer Medienkonferenz bekannt gegeben, dass bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung, Nötigungsversuchs und unrechtmässiger Vereinigung eingereicht worden sei. Sie richtet sich gegen: Meier-Schatz, Glasson, Nicati, Fels und Fabbri. Der Begriff «unrechtmässige Vereinigung» ist nicht näher umschrieben, er bezieht sich für gewöhnlich auf Fälle des organisierten Verbrechens.
Bei den genannten Delikten sind Freiheitsstrafen von fünf bzw. drei Jahren sowie Geldstrafen möglich. Nach Ansicht Mörgelis sollte die Bundesanwaltschaft den Fall nicht selber behandeln, sondern den Behörden des Kantons Zürich übertragen.
Alt Bundesrat Blocher hat sein Vorgehen ausführlich dokumentiert und dabei den ganzen Fall, der ihn vor den Nationalratswahlen in ein schiefes Licht gebracht hatte, noch einmal aufgerollt. Detailliert schildert er dabei auch die Vorgänge rund um die Bundesratssitzung, die gleichentags wie die GPK-PK stattfand.
Blocher stellt sich heute als Opfer von Bundesanwaltschaft und eines Teils der GPK dar, die gegen ihn gemeinsame Sache gemacht hätten. Möglicherweise seien daran auch Bundesräte beteiligt gewesen, stellte Blocher in den Raum und dachte dabei wohl an seinen ehemaligen Kollegen und Kontrahenten Pascal Couchepin. Dieser habe ohne Vorgabe durch den Gesamtbundesrat die Medien darüber informiert, dass ein externer Gutachter eingesetzt werde. Damit sei die Affäre weiter angeheizt worden.
Nur durch einen Zufall seien die Vorwürfe der GPK gegen ihn entkräftet worden. «Wäre das Fehlverhalten der Bundesanwaltschaft und der Oberaufsichtsbehörde» nicht aufgedeckt worden, «so hätte der schwer verdächtigte Justizminister zurücktreten müssen», sagte Blocher.
Blocher macht seinen Fall zum «Pars pro Toto». Jedem einfachen Bürger könnte solch willkürliches Verhalten von Behörden widerfahren, ohne dass es zu rechtlichen und politischen Sanktionen kommt. «Wie wehrt sich der Bürger gegen die Willkür?», fragt Blocher deshalb, um gleich ein Bündel von Gegenmassnahmen zu präsentieren.
Neben den eingereichten Klagen soll die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft neu geregelt werden. Die Revision sei auf die lange Bank geschoben worden, weshalb die SVP im Parlament intervenieren werde. Sollte auf Blochers und Mörgelis «Fragen» (Klagen) nicht eingetreten werden, müsse nötigenfalls eine Volksinitiative Schutz vor staatlicher Willkür ins Auge gefasst werden. Diese soll den Bürgern die Möglichkeit geben, auch gegen Politiker eine Zivilklage einzureichen.
Dass Blocher und Mörgeli heute an die Medien gelangten, ist kein Zufall. Genau vor einem Jahr, am 5. September 2007, trat die damalige GPK an die Öffentlichkeit und präsentierte angeblich brisante Erkenntnisse einer Strafverfolgung gegen den Privatbankier Oskar Holenweger. Die GPK suggerierte, dass es gegen Bundesanwalt Valentin Roschacher ein Komplott mit einer möglichen Mitwirkung Blochers gegeben habe.
Untermauert wurde die Vermutung mit Dokumenten («H-Plan», Flipcharts), die bei Holenweger gefunden und der GPK von der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden wurden. Der Vorwurf stellte sich inzwischen als haltlos heraus.
Inzwischen sind viele Schlüsselpersonen der Auseinandersetzungen vom Herbst 2007 nicht mehr in der damaligen Rolle aktiv. Blocher ist vom Parlament als Bundesrat nicht bestätigt worden. Von den GPK-Mitgliedern, die im letzten Herbst die Untersuchungen zu den Holenweger-Dokumenten aufnahmen, sind die Hälfte nicht mehr in der Funktion.
Insbesondere ist Lucrezia Meier-Schatz (cvp.) nicht mehr auf ihrem Posten. Sie geriet als Präsidentin der GPK-Subkommission im Zuge der Affäre wegen ihrer Informationspolitik stark unter Beschuss. Michel-André Fels ist inzwischen ebenfalls zurückgetreten – er war als stellvertretender Bundesanwalt dabei, als der GPK die Holenweger-Dokumente ausgehändigt wurden.
Der damalige Streit, der hohe politische Wellen geworfen hat, ist gegenwärtig vor allem noch «Juristen-Futter». Die vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin der Bundes, Sara Schödler, ist im Frühsommer zum Schluss gekommen, dass die Bundesanwaltschaft mit der Herausgabe der Dokumente an die GPK rechtmässig gehandelt habe. Anders sieht dies hingegen das Bundesstrafgericht, die von Amtsgeheimnisverletzung ausgeht.
Die Strafuntersuchung gegen Holenweger läuft noch immer. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist die Untersuchung zum «H-Plan». Weil mehrfach Informationen aus der GPK an die Öffentlichkeit gesickert waren, hat diese im Juni reagiert. Die Untersuchung wurde an die Geschäftsprüfungsdelegation der beiden Räte abgegeben. Diese geht davon aus, dass die Arbeiten bis Ende Jahr dauern werden.
In diesem Zusammenhang ist noch ein Gesuch um Aufhebung der Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner hängig. Dieser soll das EJPD und den damaligen Vorsteher Blocher mit Informationen aus der GPK beliefert haben. Die GPK hat wegen Amtsgeheimnisverletzung und Veröffentlichung geheimer Unterlagen eine Strafanzeige eingereicht.
Reaktion:
GPK zeigt sich besorgt
Bundesstrafgericht:
Kritik an der GPK