Donnerstag, 04. Dezember 2008, 07:46:18 Uhr, NZZ Online
sig. Die Sammelstiftung Ascoop, der über 150 Verkehrs- und Tourismusunternehmen angeschlossen sind, hat am Dienstag in einer Mitteilung gegen eine Sonderbehandlung der SBB-Angestellten und -Rentner protestiert, wie sie der Bundesrat am 2. Juli vorgeschlagen hatte. Wenn die Pensionskasse der SBB eine Sanierungshilfe erhalte, sollten die Ascoop-Unternehmen gleich behandelt werden, schreibt die Vorsorgeeinrichtung. Sonst würden die aktiven Versicherten der Ascoop gegenüber dem SBB-Personal ungleich behandelt, was zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Die Alternative, nämlich gar keine «erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung», wie die Regierung die Finanzspritze von 662 Millionen Franken nennt, für die Vorsorgeeinrichtungen, wird in der Ascoop-Mitteilung nicht erwähnt. Der Bundesrat lehnt sie ab, er hat aber auch diese Variante in die Vernehmlassung geschickt.
Ascoop wurde bis 1996 vom Bundesamt für Verkehr beaufsichtigt, welches einen hohen technischen Zins duldete, der die faktische Unterdeckung kaschierte. Nach der Unterstellung unter das Bundesamt für Sozialversicherungen und durch die Anwendung der üblichen Parameter für private Vorsorgeeinrichtungen sank der Deckungsgrad, bis eine schmerzhafte Sanierung eingeleitet werden musste. Da die Ascoop, der auch BLS oder Südostbahn angeschlossen sind, bis vor 12 Jahren grosse Ähnlichkeiten mit einer öffentlichrechtlichen Kasse hatte, fordert die Sammelstiftung jetzt ebenfalls eine «erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung» wie die SBB, die 1999 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurden. Die heutige Ascoop-Führung wirft dem Bundesamt für Verkehr, das bis 1996 Aufsichtsbehörde war, vor, den für die Vorsorgepläne entscheidenden technischen Zins mit 4,5 Prozent auf einem unrealistisch hohen Niveau gehalten zu haben und damit für die tiefen Löcher in der Kasse mitverantwortlich zu sein.
Für den Bundesrat sind SBB- und Ascoop-Vorsorgeeinrichtungen zu verschieden, als dass er zu einer Gleichbehandlung verpflichtet sei. Der Bund sei Eigentümer der SBB, doch im Fall der Ascoop-Unternehmen besitze er höchstens Aktienanteile; er reguliere, konzessioniere, beaufsichtige die Firmen oder beziehe Leistungen, hiess es letzte Woche in der Antwort auf zwei parlamentarische Vorstösse. Nur in seiner Funktion als Miteigentümer könnte der Bund allenfalls in der Pflicht stehen, einen anteilsmässigen Beitrag an die Sanierung zu leisten, heisst es im bundesrätlichen Bericht. Dieser wird den Vernehmlassungsunterlagen zur Sanierung der SBB-Pensionskasse beigelegt. Kantone und Gemeinden, die an Ascoop-Unternehmen beteiligt sind, können dabei entsprechend Einfluss nehmen – eine Gelegenheit, die sie sicher nicht verpassen werden.
Die Ascoop-Sammelstiftung wies Ende 2007 eine Deckungslücke von 562 Millionen Franken aus. Der Deckungsgrad betrug nur 80 Prozent (SBB 92 Prozent). Die Bundeshilfe an die Ascoop-Kasse würde sich auf ungefähr 107 Millionen Franken belaufen, schreibt der Bundesrat. Der Betrag entspricht dem Bundesanteil an der Unterdeckung entsprechend den Besitzverhältnissen. Dass ein allfälliger Sanierungsbeitrag aus Bern darüber hinausgeht, ist eher unwahrscheinlich. Die Kantone und Gemeinden würden bei einer solchen Pensionskassen-Sanierung ebenfalls zur Kasse gebeten. Für die Ascoop-Versicherten, die seit einigen Jahren Lohnprozente abliefern, ist dies bereits Realität.
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