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  • 5. Juli 2008, Neue Zürcher Zeitung

    Keine UBI-Rüge wegen Gerhard-Blocher-Film

    Keine UBI-Rüge wegen Gerhard-Blocher-Film

    Beschwerde abgewiesen

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    ras. Bern, 4. Juli

    Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) will das Filmporträt über Christoph Blochers Bruder Gerhard nicht rüffeln. Sie hat eine Beschwerde gegen den Film des Schweizer Fernsehens abgelehnt. Die Sendung «Reporter» hatte am 5. Dezember 2007 Gerhard Blocher als zentrale Bezugsperson von Christoph Blocher vorgestellt («Vom Reinfallen am Rheinfall – Betrachtungen des blocherschen Weltbilds»). Die Beschwerdeführer sahen das Gebot zur Sachgerechtigkeit verletzt und erkannten im Film einen illegitimen Beeinflussungsversuch kurz vor den Bundesratswahlen. Das Porträt habe dem damaligen Bundesrat Blocher geschadet.

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    In der Sitzung vom Freitag hat die UBI diese Kritik im Stimmenverhältnis von 7 zu 1 zurückgewiesen. Dies mit folgenden Hauptargumenten: Nicht das Volk, sondern die Parlamentarier wählten den Bundesrat. Ein Parlamentarier verfüge über mehr Informationsquellen als diesen Film, um sich eine Meinung zu den Bundesratskandidaten zu bilden. Darum könne der Film keine zentrale Wirkung auf die (Nicht-)Wahl gehabt haben. Auch habe sich Christoph Blocher nach der Ausstrahlung nicht kritisch über den Film geäussert. Und er habe sich nicht von seinem Bruder und dessen eigenwilligen bis teilweise grotesken Aussagen distanziert. Problematisiert habe Christoph Blocher bloss die beleidigenden Sprüche über den ehemaligen SP-Präsidenten Fehr.

    Argumentiert wurde ferner, dass eine herausgehobene Thematisierung von Blocher berechtigt gewesen sei, weil im Vorfeld der Bundesratswahlen vor allem über diesen Kandidaten diskutiert worden sei. Die SVP habe überdies ihren Wahlkampf auf ihn fokussiert. Es sei legitim, die Bezugsperson eines wichtigen Politikers ins Licht zu rücken – verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die US-Berichte über umstrittene Äusserungen von Barak Obamas Seelsorger. Das Schweizer Fernsehen habe ausserdem im zeitlichen Umfeld des Films auch positive Schlagzeilen über Blocher gesendet. – Aus den Erwägungen der UBI darf man folgern: Wenn das SF das Porträt im Vorfeld einer Volkswahl gesendet hätte, wäre der Entscheid der Beschwerdeinstanz wohl kritischer ausgefallen.

     


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