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  • 21. August 2008, 19:08, NZZ Online

    Debatte um die Gültigkeit von Initiativen neu lanciert

    Debatte um die Gültigkeit von Initiativen neu lanciert

    Nationalratskommission will neues Raster für die Prüfung von Initiativen

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    Erneut bahnt sich eine Debatte um die Gültigkeit von Initiativen an. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrat will verhindern, dass Volksinitiativen angenommen werden, die später nicht gemäss ihrem Wortlaut umgesetzt werden können.

    (ap) In der Schweiz wird in Zukunft möglicherweise auch das Bundesgericht über die Gültigkeit von Volksinitiativen entscheiden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat eine entsprechende Weichenstellung vorgenommen und eine parlamentarische Initiative von Daniel Vischer (gp., Zürich) gutgeheissen. Der Entscheid fiel allerdings nur sehr knapp dank dem Stichentscheid des Präsidenten.

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    Mit dem parlamentarischen Vorstoss soll grundsätzlich erreicht werden, dass eine eidgenössische Volksinitiative künftig auch dann für ungültig erklärt werden kann, wenn sie materiell gegen den Schutz der Grundrechte und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst. Dazu brauche es jedoch juristische Regeln, die allgemein angewendet werden könnten und die sich nicht nach dem politischen Gutdünken richteten, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag.

    Definition der Gültigkeit überdenken

    Die Kommission beschloss deshalb bei 10 gegen 10 Stimmen - mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten Gerhard Pfister (cvp., Zug) - der parlamentarischen Initiative von Daniel Vischer zuzustimmen und damit eine Tür zu öffnen, um den Raster für die Prüfung der Gültigkeit einer eidgenössischen Initiative neu zu definieren.

    Gemäss der Verfassung gibt es heute dafür nur eine materielle Voraussetzung, nämlich die Einhaltung der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Nun soll zumindest geprüft werden, «ob und wie durch eine Erweiterung der Kriterien und den Einbezug des Bundesgerichts» verhindert werden könnte, dass die Stimmberechtigten über nicht umsetzbare Begehren abstimmen müssten und Volksinitiativen auf Bundesebene damit schon vorzeitig für nicht gültig erklärt werden könnten, wie es in der Mitteilung heisst.

    Am Schluss gar nicht umsetzbar

    Gemäss ihren eigenen Angaben sieht die Mehrheit der Kommission das Problem vor allem darin, dass das Stimmvolk heute unter Umständen über Volksbegehren befinden muss, die sich im Endeffekt gar nicht gemäss dem genauen Wortlaut umsetzen lassen. Eine Anpassung der Anforderungen an die Gültigkeit einer Initiative sei deshalb durchaus prüfenswert, sie dürfe aber nicht dazu führen, dass sich die Bundesversammlung mit einer Erweiterung des Kriterienkatalogs nur den Handlungsspielraum erweitere.

    Einreichung der Initiative als Lotterie

    Neue Kriterien dürften nur gemäss juristischen Grundsätzen aufgenommen werden - und da dränge es sich möglicherweise auf, das Bundesgericht als Prüfungsinstanz einzubeziehen. Die nur knapp unterlegene Minderheit stellte sich hingegen auf den Standpunkt, dass auch bei einem Einbezug des höchsten Gerichts politische Überlegungen bei der Prüfung eines Initiativtextes mitschwingen könnten und damit die Einreichung einer Initiative gar zu einer Lotterie werden könnte.

    Als problematisch hatte sich in der jüngsten Vergangenheit unter anderem die Initiative zur lebenslänglichen Verwahrung von nicht therapierbaren Sexual- und Gewalttätern erwiesen. Sie war vom Souverän im Februar 2004 mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden und hatte in der Folge heftige Debatten um deren Umsetzung ausgelöst. Bevor nun möglicherweise der Raster für die Gültigkeit eines Initiativtextes neu definiert wird, muss erst einmal die Staatspolitische Kommission des Ständerats dem Kurs ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission folgen.

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