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  • 21. August 2008, Neue Zürcher Zeitung

    Deutsche Abwehr «gefährlicher» Investoren

    Deutsche Abwehr «gefährlicher» Investoren

    Weitreichende Kompetenzen der Regierung «nur für Extremfälle»

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    Die deutsche Regierung hat sich auf ein sehr weit formuliertes Gesetz zur Abwehr gefährlicher ausländischer Investoren festgelegt. Sie will die Kompetenz aber nur zurückhaltend ausüben. Die Wirtschaft ist trotzdem dagegen, weil es überflüssig und schädlich sei.


    pra. Berlin, 20. August

    Die deutsche Regierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf beschlossen, der ihr weitreichende Kompetenzen zur Abwehr unwillkommener Investoren verschafft. Durch eine Erweiterung des Aussenwirtschaftsgesetzes, das bis anhin schon ausländische Beteiligungen an Rüstungsunternehmen einer Bewilligungspflicht unterwirft, kann die Regierung künftig jegliche ausländische Beteiligung an allen deutschen Unternehmen untersagen, sofern der Anteil direkt und indirekt mindestens 25% beträgt sowie dadurch «die Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland» gefährdet würde. Die Regierung hat sich nach einer gut einjährigen, kontroversen Debatte zu dem Eingriff in die Investitionsfreiheit entschlossen. Wirtschaftsminister Michael Glos betonte, Deutschland bleibe offen für ausländische Investitionen. Die neuen Regeln seien sehr massvoll und erlaubten Eingriffe nur in extremen Ausnahmefällen.

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    Unsichtbare Gefahren

    Die neuen Bestimmungen erlauben es der Regierung, zu jeder Beteiligung eines ausländischen an einem deutschen Unternehmen von mehr als 25% innert drei Monaten ab der Ankündigung eine Prüfung einzuleiten. Hat das Wirtschaftsministerium die Prüfung angezeigt, hat es maximal zwei weitere Monate Zeit für eine Entscheidung. Bereits getätigte Transaktionen stehen bis zu einem Entscheid bzw. bis zum Ablauf der Fristen unter der auflösenden Bedingung, dass die Regierung sie nicht untersagt. Interessenten können vorweg eine Prüfung verlangen, es gibt aber keine Anmeldepflicht. Als ausländisch gelten alle Käufer ausserhalb der EU und der Efta sowie Unternehmen innerhalb, sofern sie zu mindestens 25% von Ausländern kontrolliert werden. Anteile von Firmengruppen werden zusammengezählt.

    Deutschland ist an die Bestimmungen des EG-Vertrags gebunden, der grundsätzlich Kapitalverkehrsfreiheit zwischen EU-Ländern und mit Dritten vorschreibt. Als Ausnahme sind nur Eingriffe zum Schutz der Ordnung und Sicherheit des Landes zulässig. Diese hat der Europäische Gerichtshof, wie die Regierung selbst betont, durch mehrere Urteile sehr eng ausgelegt. Verbote von Beteiligungen seien nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliege, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre. Allerdings ist es der Regierung nie gelungen, Beispiele für mögliche Gefährdungen zu nennen, welche diese Voraussetzungen erfüllen.

    Scharfe Kritik der Wirtschaft

    Die führenden Wirtschaftsverbände lehnen das Gesetz klar ab. Dafür werden vier Gründe angeführt. Erstens ist Deutschland auf kapitalkräftige Investoren aus dem Ausland angewiesen. Das neue Gesetz könnte als Bruch mit der traditionellen Offenheit gedeutet werden und abschreckend wirken. Zweitens ist Deutschland als «Exportweltmeister» und mit 811 Mrd. € Direktinvestitionen im Ausland (gegenüber 439 Mrd. € von Ausländern im Inland) eine der global am stärksten vernetzten Volkswirtschaften. Sollten andere Länder dem Beispiel folgen, könnten deutsche Unternehmen unter Einschränkungen leiden.

    Drittens halten die Verbände das Gesetz für überflüssig. Einerseits werde die Gefahr der Staatsfonds übertrieben – bisher sind sie kaum in Deutschland aufgetreten. Anderseits sei die Wirtschaft bereits jetzt ausreichend vor marktwidrigen Einflussnahmen geschützt. Das Wettbewerbsrecht verbiete Machtballungen und das Ausnützen marktbeherrschender Stellungen. Zusätzlich würden die Netzindustrien durch eine starke Regulierungsbehörde überwacht und vor wettbewerbswidrigen Praktiken geschützt. Gegen ausländische Beteiligungen auch an Strom- und Gasversorgern oder an Telekommunikationsunternehmen sei deshalb nichts einzuwenden. Denselben Standpunkt vertreten die Verbände der betroffenen Branchen. Viertens schliesslich ist der Bundesverband der Industrie überzeugt, das Gesetz werde vom EuGH kassiert werden, weil es zu weit und unbestimmt formuliert sei und damit gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstosse.

    Trotz den vielen Gegenargumenten dürfte der Entwurf im Bundestag auf wenig Widerstand stossen. Die Kritik kommt fast ausschliesslich von aussen und nicht aus den Koalitionen. Die Politiker glauben, ein gewisser Schutz sei bei der Bevölkerung populär. Ihr Vorschlag komme deshalb denkbaren schärferen Regeln aus einer anderen politischen Ecke zuvor. Schliesslich hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr früh und prominent für die von ihrer Partei lancierte Idee eingesetzt, was die vorsichtige Politikerin in politisch strittigen Fragen gewöhnlich vermeidet. Ein Rückzieher erscheint deshalb ausgeschlossen.

    Die Schweiz ist nicht betroffen

    Die Schweiz ist nicht betroffen

    pra. Trotz den sehr engen nachbarschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen wird die Schweiz in Berlin häufig vergessen, weil sie nicht zur EU gehört. Im Fall der Abwehr ausländischer Investoren ist es aber gelungen, durch die Gleichstellung der Efta mit der EU von den neuen Bestimmungen ausgenommen zu werden. Allerdings weisen Juristen darauf hin, dass der EG-Vertrag Drittstaaten bei der Kapitalverkehrsfreiheit ohnehin einschliesst; die Differenzierung ist also wohl nicht so wichtig. Die Schweiz gehört mit 34 Mrd. € Direktinvestitionen (umgekehrt sind es 16 Mrd. €) zu den grössten Investoren in Deutschland. Trotz der ähnlichen Ausgangslage als offene, international stark verflochtene Exportnation hat der Bundesrat im Januar beschlossen, nicht gegen Staatsfonds gesetzgeberisch tätig zu werden.


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